Der Grenzbach entspringt in der Nähe der Universität Bielefeld, nördlich der Kurt-Schumacher-Straße, verläuft über eine Strecke von ca. 2,8 km in nordöstlicher Richtung und mündet schließlich östlich des Horstheider Weges bei Station 0+122 in den Gellershagener Bach. Im Baubereich zwischen der Mündung in den Geilershagener Bach und dem Horstheider Weg verläuft das Gewässer in einer Parkanlage. In diesem Bereich wurde vor etlichen Jahren bereits ein kleinerer Retentions- und Feuchtbereich vor der Einmündung geschaffen, bei dem es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz handelt. Dieser Bereich wird im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme zu einem Gewässerretentionsraum (GRR) erweitert.
Der untere Abschnitt des Grenzbaches, zwischen dem Fußweg am Kindergarten und der Einmündung in den Gellershagener Bach, soll im Rahmen dieser Baumaßnahme umgelegt und durch seitliche Abgrabung in der Grünanlage als Rückhalteraum umgestaltet werden.
Um das erforderliche Rückhaltevolumen zu erreichen, müssen aufgrund der vorhandenen Topographie dafür zum einen die Grünfläche zwischen dem Grenzbach und dem südlichen Fußweg um gut 50 cm vertieft und zum anderen ein Damm in unterschiedlicherStärke an drei Seiten der Retentionsfläche hergestellt werden. Auf der Sohle wird eine neue Fließgewässertrasse profiliert. Im süd-westlichen Bereich des geplanten Gewässerretentionsraumes wird kein Damm benötigt, da hier das vorhandene Gelände höher ist als das Niveau des berechneten Wasserspiegels. Der nördliche Damm im Bereich des Biotops entlang des Gellershagener Baches wird mit einer Böschungsneigung von 1:3 und einer Kronenbreite von 1 m hergestellt. Neben dem Fußweg werden die Böschungen mit einer Neigung von 1:4 flacher ausgebildet.
Der Eingriff in das vorhandene Biotop findet nur in dem Bereich statt, wo der Damm entlang des Gellershagener Baches hergestellt wird. Der restliche Biotopbereich darf von der Maßnahme nicht berührt werden. Wertvolle und zu erhaltene Vegetationsbestände, die im Bereich der Maßnahme liegen, müssen vor Baubeginn gemäß des Landschafts-und Naturschutzes unter Anleitung des Umweltamtes entnommen, zwischengelagert und nach Fertigstellung wieder eingepflanzt werden. Darüber hinaus sind die vorhandenen Bäume mit geeigneten Maßnahmen zu schützen!
Der Damm wird in den Bereichen, wo der Grenzbach heute verläuft bzw. sich ein Nebenarm gebildet hat, zusätzlich mit Wasserbaupflaster gesichert, um ein Unterspülen zu verhindern. An der Stelle, wo die neue Trasse beginnt, wird das Wasser mit Hilfe von Querriegeln (Steine mit mind. 80 cm Kantenlänge) in diese Richtung umgelenkt.
Die Abflussdrosselung wird mittels Einbau von Gabionenkörben und einzelnen Riegelsteinen naturnah gestaltet. Die festgelegte Spaltbreite zwischen den Gabionen sorgt dafür, dass nur ein Teil des zuströmenden Wassers unmittelbar in den Gellershagener Bach weitergeleitet wird und rückwärts ein Einstau des Beckens erfolgt. Oberstrom vereinzelt platzierte Riegelsteine sowie ein Rechen sollen mitströmendes Geschwemmsel von dem Durchflussspalt fernhalten. Nach Erreichen der geplanten Rückhaltemenge kann das Wasser die eingebauten Gabionenkörbe überströmen. Um Ausspülungen im Bereich der Sohle und der Böschungen zu verhindern, wird das Drosselbauwerk zusätzlich mit Wasserbaupflaster und ggfs. Setzpack gesichert.
Für spätere Unterhaltungsarbeiten müssen sowohl eine Zufahrt zum Drosselbauwerk mit Wendeplatz als auch eine Zufahrt in das Becken hinein erstellt werden. Diese sind mit 30 cm Schotter 0/45 und einer Schotterrasenmischung ausgeschrieben.
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten: